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ToggleAlkohol in unerwarteten Produkten
Bei offensichtlichen Produkten wie Bier oder Pralinen mit Eierlikör ist jedem klar: Hier ist Alkohol enthalten. Doch dass auch alltägliche Produkte wie Aufbackbrötchen, fertiger Pizzateig, Marzipan oder sogar kleine Hotdog-Brötchen Alkohol enthalten können, überrascht viele. Dieser Alkohol findet sich in der Zutatenliste, die jedoch oft nur klein gedruckt auf der Verpackung steht und leicht übersehen wird. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb deutlichere Kennzeichnungen.
Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit beim Verbraucherzentrale Bundesverband, betont: „Verbraucherbeschwerden zeigen, dass viele Menschen die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste übersehen.“ Besonders für Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten, könne dies ein Problem darstellen. Wetzel fordert deshalb, dass alkoholhaltige Lebensmittel mit einem auffälligen Hinweis versehen werden sollten. Auch unverpackte Lebensmittel und Speisen in Restaurants, die keine Zutatenliste tragen, sollten nach ihrer Ansicht klar gekennzeichnet werden.
Wo versteckt sich Alkohol in Lebensmitteln?
„Versteckter“ Alkohol ist häufig in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten zu finden, so Wetzel. Aber auch Salatdressings, Feinkostsalate und Konfitüren enthalten gelegentlich Alkohol. In den Zutatenlisten wird dieser oft als „Ethanol“ oder „Ethylalkohol“ bezeichnet, was viele Verbraucher nicht direkt mit Alkohol in Verbindung bringen.
Der Verband Deutscher Großbäckereien erklärt, dass Alkohol in manchen Teigen durch den natürlichen Gärprozess entsteht. Bei der Gärung wandelt Hefe den Zucker im Getreide in Kohlendioxid und Alkohol um. Das Kohlendioxid sorgt dafür, dass das Brot Volumen gewinnt, während der Alkohol zur Aromabildung und einer knusprigen Kruste beiträgt. Die Menge an Alkohol ist jedoch minimal und für den Geschmack sowie die Konsistenz des Produkts relevant. Der Verband betont, dass die Kennzeichnung in der Zutatenliste ausreichend sei, um die Verbraucher zu informieren.
Keine Warnhinweise in Sicht
In der aktuellen politischen Diskussion gibt es derzeit keine Pläne, neue Warnhinweise auf Verpackungen einzuführen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, dass das Kennzeichnungsrecht auf EU-Ebene geregelt ist und derzeit keine verpflichtenden Warnhinweise vorsieht. Änderungen müssten von der EU-Kommission initiiert werden. Das Ministerium unterstützt jedoch einen EU-weit harmonisierten Ansatz zur Kennzeichnung, um den missbräuchlichen Alkoholkonsum zu verhindern, und will sich in zukünftige Beratungen konstruktiv einbringen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung erläutert, dass Ethanol, das durch natürliche Gärung entsteht, in den meisten Fällen keine kritische Menge erreicht, die eine Rauschwirkung oder toxische Effekte hervorrufen könnte – selbst bei empfindlichen Personengruppen oder beim Verzehr größerer Mengen. Bei Produkten wie Aufbackbrötchen sei davon auszugehen, dass die Hitze beim Aufbacken den Ethanolgehalt deutlich reduziere.
Das Ernährungsministerium weist zudem darauf hin, dass auch in Fruchtsäften und Kefir geringe Mengen natürlichen Alkohols enthalten sein können. Diese Mengen sind geschmacklich kaum wahrnehmbar und nach Einschätzung des Max-Rubner-Forschungsinstituts, einer bundeseigenen Einrichtung, sind negative Auswirkungen dieser minimalen Alkoholmengen nicht bekannt.
Fazit: Kennzeichnung und Bewusstsein
Die Frage, ob die aktuellen Kennzeichnungen ausreichen, um Verbraucher ausreichend über den Alkoholgehalt in Lebensmitteln zu informieren, bleibt umstritten. Während die gesetzlichen Vorgaben aktuell keinen Handlungsbedarf sehen, fordern Verbraucherzentralen deutlichere Hinweise. Für viele Menschen, insbesondere solche, die bewusst auf Alkohol verzichten möchten, ist dies ein wichtiges Anliegen. Ob und wie sich die Gesetzgebung in Zukunft anpassen wird, bleibt abzuwarten.
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