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Wenn es darum geht, das eigene Heim vor Einbrüchen zu schützen, denken viele Menschen an heruntergelassene Rollläden, Überwachungskameras und Zeitschaltuhren. Doch was oft vergessen wird, ist die Hausratversicherung. Eine längere Abwesenheit kann als sogenannte „Gefahrerhöhung“ gelten und birgt Risiken, wenn sie nicht dem Versicherer gemeldet wird.
Hausratversicherung: Mehr als nur eine Formalität
Für viele Verbraucher ist die Hausratversicherung eine Police, die nach Abschluss in der Schublade verschwindet. Oftmals wissen die Versicherten nicht, bei wem sie versichert sind oder wie hoch ihre Versicherungssumme ist. Doch gerade bei Veränderungen, wie einem Wohnortwechsel oder einer längeren Abwesenheit, ist es wichtig, die Versicherungspolice zu aktualisieren.
Versicherungsunternehmen berechnen das Risiko eines Schadenseintritts unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, die im Vertrag festgelegt werden. Eine sogenannte „Gefahrerhöhung“ tritt ein, wenn sich die Umstände nach Vertragsabschluss ändern und die Wahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses steigt. Ein Beispiel hierfür ist eine längere Abwesenheit von zu Hause.
Gefahrenerhöhung durch längere Abwesenheit
Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass eine längere Abwesenheit während der Urlaubssaison eine Gefahrerhöhung darstellen kann. Dies bedeutet, dass das Risiko eines Schadens, wie z.B. eines Einbruchs, steigt. Viele Versicherer sehen eine Abwesenheit von mehr als 60 Tagen als Gefahrerhöhung an. Es kann jedoch auch sein, dass eine kürzere Abwesenheit bereits als risikoreich eingestuft wird.
Regelmäßige Kontrollen durch Dritte
Auch wenn man jemanden bittet, während der Abwesenheit regelmäßig nach dem Rechten zu sehen, ist dies nicht immer ausreichend, um das Risiko zu minimieren. Experten wie Knut Höra betonen, dass die regelmäßige Kontrolle durch Dritte, etwa durch ein Wachunternehmen, nicht unbedingt ausreicht, um eine Gefahrerhöhung zu verhindern.
Besondere Vorkommnisse und Pflichten des Versicherungsnehmers
Neben längeren Abwesenheiten gibt es auch andere Umstände, die eine Gefahrerhöhung darstellen können, wie z.B. der Ausfall einer Alarmanlage oder ein am Haus montiertes Gerüst. Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie verpflichtet sind, solche Umstände ihrem Versicherer zu melden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, riskieren sie im Schadensfall eine Kürzung oder sogar eine vollständige Verweigerung der Versicherungsleistung.
Schadensdokumentation und Prävention
Sollte es während der Abwesenheit tatsächlich zu einem Schaden kommen, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Kaufbelege für teure Gegenstände wie Möbel oder Elektronikgeräte sollten aufbewahrt werden, um den Wert der Gegenstände nachweisen zu können. Auch Fotos der wichtigsten Räume und Gegenstände können im Schadensfall von großem Nutzen sein.
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