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ToggleRecht auf Nichterreichbarkeit: Schutz der Work-Life-Balance
Australien hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das Millionen von Arbeitnehmern das Recht gibt, nach Feierabend im wahrsten Sinne des Wortes abzuschalten. Das „Fair Work Legislation Amendment“ wurde im Februar vom Parlament verabschiedet und ermöglicht es Beschäftigten in mittleren und großen Unternehmen, nach Arbeitsende nicht mehr für ihre Vorgesetzten erreichbar zu sein. Das bedeutet, dass sie ihre Mobiltelefone ausschalten und E-Mails unbeantwortet lassen können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Für Angestellte in kleineren Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern treten diese Regelungen erst in einem Jahr in Kraft. Allerdings gibt es Ausnahmen: In Fällen, in denen das Ignorieren von Kontaktversuchen unangemessen wäre, wie etwa bei arbeitsbedingten Notfällen, müssen Arbeitnehmer dennoch erreichbar sein.
Premierminister Albanese: Mehr Zeit für Familie und Gesundheit
Premierminister Anthony Albanese betonte in einem Interview mit dem australischen Rundfunksender ABC die Bedeutung des neuen Gesetzes für die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer. „Wir möchten sicherstellen, dass Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen“, sagte Albanese. Er unterstrich, dass es essenziell sei, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich von der Arbeit zu distanzieren und sich ihrer Familie und ihrem Leben zu widmen.
Australien und die Herausforderungen der Work-Life-Balance
Studien haben gezeigt, dass die Work-Life-Balance in Australien schlechter ist als in vielen anderen Ländern. Medien berichteten, dass es bereits in etwa 25 Ländern ähnliche Gesetze gibt. John Hopkins von der Fakultät für Wirtschaft, Recht und Unternehmertum der Swinburne University erläuterte, dass Australien sich mit diesem Gesetz nun in die Reihe jener Länder einfügt, die versuchen, den Druck auf Arbeitnehmer zu reduzieren und deren Wohlbefinden zu fördern.
Vergleich: Regelungen zur Erreichbarkeit in Deutschland
Auch in Deutschland gibt es Regelungen zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern außerhalb der Arbeitszeiten. Grundsätzlich gilt, dass Beschäftigte außerhalb klar definierter Arbeitszeiten nicht erreichbar sein müssen. Ausnahmen bestehen jedoch, zum Beispiel bei der Rufbereitschaft, wo Arbeitnehmer verpflichtet sind, auf Abruf bereit zu sein, entweder von zu Hause aus oder vor Ort. Für Führungskräfte kann es vertraglich festgelegte Nebenpflichten geben, die eine Erreichbarkeit auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten vorsehen.
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